§ 84 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
(1)
1Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis nach
§ 44 Absatz 1 und 1a des Gesetzes schriftlich oder elektronisch (förmliche Einzelerlaubnis) und stellt auf Antrag als Nachweis der Bezugsberechtigung einen Erlaubnisschein aus.
2Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach
§ 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden.
(2) Für die Überprüfung und das Erlöschen der Erlaubnis gilt
§ 54 sinngemäß.
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interne Verweise§ 111 EnergieStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... 42 Absatz 7, § 51 Abs. 4, § 54 Absatz 8, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 oder § 84 Abs. 2 , § 56 Absatz 6 Satz 2 oder Absatz 8, jeweils auch in Verbindung mit § 85 Absatz 7, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... für die Vorversteuerung". t) Die Angaben zu den §§ 54, 66, 73 und 84 werden wie folgt gefasst: „§ 54 Überprüfung und Erlöschen ... § 73 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis § 84 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis". u) Nach ... 15 bis 15c des Gesetzes" ersetzt. 62. § 84 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 84 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis". b) In Absatz ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... 49a Abgabe von sonstigen Energieerzeugnissen". f) Nach der Angabe zu § 84 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis". ... „sofern sie nicht allgemein erteilt ist," eingefügt. 27. § 84 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Erlaubnis kann mit ... nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 28. Nach § 84 wird folgender § 84a eingefügt: „§ 84a Allgemeine Erlaubnis ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
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