Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1) Niederschrift über die Prüfung
siehe BGBl. I 2006, S. 1843
interne Verweise§ 14 TAppV Bewertung der Prüfungsleistungen (vom 30.12.2016) ... oder bestimmte Protokollführerin jeweils eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 2 anzufertigen, aus der der Gegenstand der Prüfung und die Bewertung der Leistungen ersichtlich ...
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