§§ 38 bis 43 - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

neugefasst durch B. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2043; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 146
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 7833-3-15 Tierschutz
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Abschnitt 7 (aufgehoben)
§§ 38 bis 43 (aufgehoben)

Abschnitt 7 (aufgehoben)

§§ 38 bis 43 (aufgehoben)


§§ 38 bis 43 hat 4 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften G. v. 30. Juni 2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 1. September 2017



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