Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 13 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 TierSchNutztV Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen (vom 22.04.2016)
... von neuartigen Haltungseinrichtungen Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen mit Ausnahme des § 13 Absatz 2 zulassen, wenn sichergestellt ist, dass in der Haltungseinrichtung ein ...
§ 44 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 09.02.2021)
... genannte Beleuchtungsdauer und Lichtstärke gewährleistet ist, 17. entgegen § 13 Absatz 1 in Verbindung mit a) § 13 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 3, 6 oder 7 oder  ... ist, 17. entgegen § 13 Absatz 1 in Verbindung mit a) § 13 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 3, 6 oder 7 oder b) § 13a Absatz 2 Satz 1, 4 oder 5, Absatz 4, Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 ...
§ 45 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 09.02.2021)
... flackerfreies Licht zur künstlichen Beleuchtung verwendet wird. (3) Abweichend von § 13 , auch in Verbindung mit § 13a, dürfen Legehennen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... Vorrichtung zum Kürzen der Krallen vorhanden ist. (4) Abweichend von § 13 , auch in Verbindung mit § 13a, dürfen Legehennen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... sind, noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gehalten werden, soweit die Anforderungen des § 13 in der bis zum 21. April 2016 geltenden Fassung dieser Verordnung und des § 13b in der bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 14.04.2016 BGBl. I S. 758
Artikel 1 6. TierSchNutztVÄndV
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 13 , 13a und 13b wie folgt gefasst: „§ 13 Allgemeine Anforderungen an ... die Angaben zu den §§ 13, 13a und 13b wie folgt gefasst: „§ 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13a ... für Legehennen § 13b (weggefallen)". 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen". b) Die ... c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „unbeschadet des § 13 Abs. 2 Nr. 1, in einer Haltungseinrichtung" durch die Wörter „unbeschadet des ... 4. § 13b wird aufgehoben. 5. In § 15 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2" ersetzt. 6. § ... 15 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2" ersetzt. 6. § 44 Absatz 1 Nummer 17 wird wie folgt gefasst: ... 6. § 44 Absatz 1 Nummer 17 wird wie folgt gefasst: „17. entgegen § 13 Absatz 1 in Verbindung mit a) § 13 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 3, 6 oder 7 ... „17. entgegen § 13 Absatz 1 in Verbindung mit a) § 13 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 3, 6 oder 7 oder b) § 13a Absatz 2 Satz 1, 4 oder ... Die Absätze 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „(3) Abweichend von § 13 , auch in Verbindung mit § 13a, dürfen Legehennen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... Vorrichtung zum Kürzen der Krallen vorhanden ist. (4) Abweichend von § 13 , auch in Verbindung mit § 13a, dürfen Legehennen in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gehalten werden, soweit die Anforderungen des § 13 in der bis zum 21. April 2016 geltenden Fassung dieser Verordnung und des § 13b in der bis ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 142
Artikel 1 7. TierSchNutztVÄndV
... Wörter „und weich oder elastisch verformbarer" eingefügt. 2. Dem § 13 Absatz 6 wird folgender Satz 2 angefügt: „Dies gilt nicht für die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV
... Wahrnehmungsvermögen sein muss" eingefügt. 3b. Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Legehennen dürfen an keiner ...