interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
G. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2755
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2401
Artikel 4 AufbhGEG Änderung des Entflechtungsgesetzes ... folgt gefasst: „§ 5 Zweckbindung Die Beträge nach § 4 unterliegen einer investiven Zweckbindung." 4. Der bisherige § 6 wird wie ... 6 Überweisung an die Länder Die den Ländern nach § 4 Absatz 1 bis 4 in Verbindung mit den §§ 2 und 3 zustehenden Jahresbeträge werden zu ...
Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit"
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO)
V. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3222; aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 4 G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2401
§ 3 EntflechtGVO Berichterstattung ... Juni des Folgejahres einen Verwendungsbericht über die zweckgerechte Verwendung der in § 4 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes genannten Mittel vor. (2) Der Verwendungsbericht enthält ...
§ 5 EntflechtGVO Konsequenzen der nicht zweckgerechten Verwendung ... Wird festgestellt, dass ein Land Mittel nicht zweckgerecht verwendet hat, werden die nach § 4 des Gesetzes zu leistenden Beträge an das betreffende Land in dem zweiten dem Berichtsjahr ... gekürzt. Dieser Betrag wird entsprechend dem jeweiligen Aufteilungsschlüssel nach § 4 des Gesetzes auf die anderen Länder verteilt. (2) Der Bund teilt den Ländern ... dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr. (3) Ist eine Verrechnung mit nach § 4 des Gesetzes zu leistenden Beträgen nicht möglich, hat das Land, das Mittel nicht ...
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