Artikel 27 Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien
(9234-4)
Die Verordnung zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9234-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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