Artikel 31 Aufhebung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen
(9241-2)
Das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9241-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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