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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben

§ 4 - Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)

§ 4 Zuständige Stelle



Die Meldungen sind an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.



 

Zitierungen von § 4 EWMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EWMV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
... oder des § 25 Nr. 2 Buchstabe b des Ernährungssicherstellungsgesetzes ist die in § 4 genannte Landesbehörde.  ...