Artikel 7 - Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartRÜG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2010 LPartG § 21

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) § 21 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 LPartRÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
G. v. 06.02.2005 BGBl. I S. 203
Artikel 3 EheLPartNÄndG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel 7 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396) geändert worden ist, wird wie ...


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