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Artikel 1 - Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 1 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 NachwV




 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AbfRÜbVefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfRÜbVefV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 AbfRÜbVefV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Verordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), außer Kraft. (2) In Artikel 1 treten Teil 2 Abschnitt 4, mit Ausnahme des § 18 Abs. 1 Satz 2, sowie § 25 Abs. 2 Satz 1 ... Abschnitt 4, mit Ausnahme des § 18 Abs. 1 Satz 2, sowie § 25 Abs. 2 Satz 1 des Artikels 1 der Nachweisverordnung am 1. April 2010 in Kraft. Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 tritt am Tag ... § 25 Abs. 2 Satz 1 des Artikels 1 der Nachweisverordnung am 1. April 2010 in Kraft. Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) In Artikel ...