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§ 39 - Berufsförderungsverordnung (BFöV)

§ 39 (aufgehoben)


§ 39 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Oktober 2006 SVGDV mWv. 1. Oktober 2008




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Frühere Fassungen von § 39 BFöV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 20 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 27.08.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
vom 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
aktuellvor 27.08.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... 8 des Soldatenversorgungsgesetzes". f) Die Angaben zu den §§ 38 und 39 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§ 38 ... Bundeswehr - Berufsförderungsdienst -" ersetzt. 26. Die §§ 38 und 39 werden durch folgenden § 38 ersetzt: „§ 38 Übergangsregelungen ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes". e) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der ... e) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der ... der Bundeswehr aus." b) Absatz 5 wird aufgehoben. 33. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der ... 5 wird aufgehoben. 33. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der ...