§ 39 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 39 BFöV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung ... Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes". e) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der ... e) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der ... der Bundeswehr aus." b) Absatz 5 wird aufgehoben. 33. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der ... 5 wird aufgehoben. 33. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der ...
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