Artikel 43 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 43 Ergotherapeutengesetz


Artikel 43 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 ErgThG § 5

(2124-12)

In § 5 Abs. 1 Satz 1 des Ergotherapeutengesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 43 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 43 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Eingangsformel HeilBAV
... 1 und 2 Nummer 1, 3 und 5 des Ergotherapeutengesetzes, dessen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 43 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert, Absatz 2 Nummer 1 durch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 14 HeilbAnerkRUG Änderung des Ergotherapeutengesetzes
... Ergotherapeutengesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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