Artikel 156 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 156 Außenhandelsstatistikgesetz


Artikel 156 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 AHStatGes § 13

(7402-1)

In § 13 des Außenhandelsstatistikgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7402-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 120 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 156 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 156 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2238
Eingangsformel 15. AHStatDVÄndV
... 7402-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen § 13 zuletzt durch Artikel 156 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnen das ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
V. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2230
Eingangsformel 16. AHStatDVÄndV
... 7402-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, von denen § 13 zuletzt durch Artikel 156 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnen das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 10 2. BMWiuBMASBBG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... Gliederungsnummer 7402-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 156 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden ...


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