(7622-1)
Das
Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Juni 1969 (BGBl. I S. 573), zuletzt geändert durch Artikel
4a des Gesetzes vom
10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nr. 2 erster Halbsatz werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie", die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 2.
- In § 7a Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2178