(930-10)
Das
Allgemeine Magnetschwebebahngesetz vom
19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1019), zuletzt geändert durch Artikel 236 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.
- 2.
- § 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.
- 3.
- In § 11 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898