Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge (2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. November 2006 LuftGerPV § 11, § 13

Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011), zuletzt geändert durch Artikel 462 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „der von den Europäischen Gemeinschaften als Technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt in der jeweils jüngsten im Amtsblatt der EG bekannt gemachten Fassung der JAR-145 (ABl. EG Nr. C 297 vom 25. Oktober 1994 S. 12)" durch die Wörter „des Anhangs II (Teil-145) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (ABl. EU Nr. L 315 S. 1)" ersetzt.

2.
In § 13 Abs. 1 werden die Wörter „der JAR-145 in der jeweils jüngsten im Amtsblatt der EG bekannt gemachten Fassung" durch die Wörter „des Anhangs II (Teil-145) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 6 LuftVOuaÄndV Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
... von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2644) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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