Artikel 2 - Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (HSchulBGAnluaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz


Artikel 2 ändert mWv. 1. Dezember 2006 32. HSchulBGAnlErgV Artikel 2

In Artikel 2 Satz 2 der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz vom 29. März 2004 (BGBl. I S. 497) wird die Angabe „30. Juni 2007" durch die Angabe „31. Dezember 2012" ersetzt.



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