Zitierungen von § 7 GGVSE

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GGVSE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GGVSE Zuständigkeiten
... nach Unterabschnitt 9.1.2.2 ADR; 4. die Fahrwegbestimmung und Bescheinigung nach § 7 und 5. das Führen eines Verzeichnisses über alle gültigen ...
§ 7 GGVSE Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
... des Bahnhofes oder Hafens angeben und zusätzlich vermerken „Beförderung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 GGVSE". Für Beförderungen im Zusammenhang mit einem Huckepackverkehr ...
§ 9 GGVSE Pflichten
... Buchstabe a bis d sowie, wenn es sich im Straßenverkehr um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen. Der allgemeine Hinweis auf das ... um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen. Der allgemeine Hinweis auf das gefährliche Gut ohne die Angaben nach Absatz ... a) dafür zu sorgen, dass das Beförderungspapier den Vermerk nach § 7 Abs. 6 Satz 1 enthält, sofern § 7 Abs. 4 Nr. 2 angewandt wird; b) dafür ... das Beförderungspapier den Vermerk nach § 7 Abs. 6 Satz 1 enthält, sofern § 7 Abs. 4 Nr. 2 angewandt wird; b) dafür zu sorgen, dass bei Tankfahrzeugen die ... Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe a bis d sowie, wenn es sich um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen. Der allgemeine Hinweis auf das ... wenn es sich um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen. Der allgemeine Hinweis auf das gefährliche Gut ohne die Angaben nach Absatz ... Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe a bis d sowie, wenn es sich um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen; b) dafür zu ... wenn es sich um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 hinzuweisen; b) dafür zu sorgen, dass an Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks, ... mitgeteilt werden und ihn, wenn es sich im Straßenverkehr um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 schriftlich hinzuweisen und 2. ... um Stoffe handelt, die § 7 Abs. 1 unterliegen, auf die Beachtung des § 7 schriftlich hinzuweisen und 2. dafür zu sorgen, dass auf das gefährliche Gut ...
§ 10 GGVSE Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 4 gefährliche Güter ohne Fahrwegbestimmung befördert, 2. ... 4 gefährliche Güter ohne Fahrwegbestimmung befördert, 2. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 5 oder Abs. 7 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass ein Bescheid, eine Bescheinigung, ... oder ein Beförderungspapier übergeben wird, 3. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 6 die Fahrwegbestimmung nicht beachtet, 4. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 7 ... § 7 Abs. 3 Satz 6 die Fahrwegbestimmung nicht beachtet, 4. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 7 oder Abs. 7 Satz 2 einen Bescheid, eine Bescheinigung, eine ...
Anlage 1 GGVSE (zu § 7) Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 7 gilt
... § 7 gilt für die in Tabelle 1 genannten Güter der Klassen 1, 4.1 und 6.1, die in ... kg (Nettoexplosivstoff-masse) in einer Beförderungseinheit befördert, so ist § 7 anzuwenden, wenn die Gesamtmasse dieser Güter in der Beförderungseinheit 1.000 kg ... Salpetersäureestern von mehr als 40 Masse-% (siehe auch SV 616) 2. § 7 gilt für folgende entzündbare; giftige; giftig und entzündbare; giftig und ... Stoffe der Klasse 2: 2.1. Für die in der Tabelle 2.1 genannten Stoffe gilt § 7 ab jeweils 6.000 kg Nettomasse in einer Beförderungseinheit. Tabelle 2.1  ... (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 143a) Bemerkungen: 1. § 7 Abs. 5 gilt nicht für die Beförderung von Gasgemischen der UN-Nummer 1965 auf ... bis zu 100 Kilometer zu Verbrauchern, die keinen Gleisanschluss haben. 2. § 7 gilt nicht für die in der Tabelle 2.1 genannten Stoffe, sofern diese Stoffe in ... von mindestens 100 Liter bis höchstens 1.000 Liter enthalten sind. 3. § 7 gilt nicht für Beförderungen von Gasgemischen der UN-Nummer 1965 in festverbundenen ... --- 2.2. Für die in der Tabelle 2.2 genannten Stoffe gilt § 7 ab jeweils 1.000 kg Nettomasse in einer Beförderungseinheit. Tabelle 2.2  ... ENTZÜNDBAR, N.A.G. Bemerkungen: 1. § 7 Abs. 4 Nr. 2 gilt nicht für die Beförderung von Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, ... von Gasen der UN-Nummern 1038, 1961, 1966, 1972, 3138 und 3312. 2. § 7 gilt nicht für die in Tabelle 2.2 genannten Stoffe - ausgenommen 1045 Fluor, verdichtet und ... flüssigen Stoffe der Klassen 3, 4.2, 4.3, 5.1, 6.1 und 8 der Verpackungsgruppe I gilt § 7 ab jeweils 1.000 kg Nettomasse, sofern diese Stoffe in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks ... 3, die unter die Verpackungsgruppe I oder II fallen, gelten unter der Maßgabe des § 7 Abs. 1 die Absätze 2 und 3. Tabelle 4  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
V. v. 31.01.2004 BGBl. I S. 136; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 1 in Verbindung mit 1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc der ...

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)
V. v. 13.11.1990 BGBl. I S. 2490; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 466
Anlage GGKostV (zu Artikel 1) Gebührenverzeichnis
... nicht möglich ist, einschließ- lich der Ausfertigung der Bescheinigung (§ 7 Abs. 5 Satz 1 GGVSE) 25 bis 75 101 Erteilung einer ... nicht möglich ist, einschließlich der Ausfertigung der Bescheinigung (§ 7 Abs. 5 Satz 2 GGVSE) 25 bis 75 2. Abschnitt: Gebühren ... der Ausfertigung des Bescheids über die Fahrweg- bestimmung (§ 7 Abs. 3 GGVSE) 25 bis 75 105 Erteilung einer Bescheinigung, dass ... Gleisanschluss-, Container- oder Huckepackverkehr auf der Schiene möglich ist (§ 7 Abs. 5 Satz 1 GGVSE) 25 bis 75 106 Bei einem ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed