- 1.
- § 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Nummern 6 und 7 werden aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 6.
- 2.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder der Weltanschauung" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „oder Weltanschauung" gestrichen.
- 1.
- In § 15 wird die Angabe „§ 1" durch die Angabe „§ 1 Abs. 1 und 2 Satz 1" ersetzt.
- 2.
- § 18 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Wenn im Streitfall die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen, trägt der Dienstherr die Beweislast dafür, dass nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist."
- 1.
- Absatz 1 Satz 6 wird aufgehoben.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2 bis 6" durch die Angabe „Satz 2 bis 5" ersetzt.
-
- Die Angaben zu § 611a und § 611b werden gestrichen.
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3332
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629