Die
Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel
13 des Gesetzes vom
15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 48 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr, Erdkabeln mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter sowie jeweils die Änderung ihrer Linienführung,".
- 2.
- § 50 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind."
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316