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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (1. VersRücklGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Versorgungsrücklagegesetzes in der vom 1. Januar 2007 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. VersRücklGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VersRücklGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Versorgungsrücklagegesetzes
B. v. 27.03.2007 BGBl. I S. 482
Bekanntmachung VersRücklGNB
... Grund des Artikels 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes vom 21. Dezember 2006 ...