§ 2 - Antiterrordateigesetz (ATDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 12-11 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |

§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 7 Vorschriften zitiert

1Die beteiligten Behörden sind verpflichtet, bereits erhobene Daten nach § 3 Abs. 1 in der Antiterrordatei zu speichern, wenn sie gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften über polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse (Erkenntnisse) verfügen, aus denen sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Daten sich beziehen auf

1.
Personen, die

a)
einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs, die einen internationalen Bezug aufweist, oder einer terroristischen Vereinigung nach § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland angehören oder diese unterstützen,

b)
einer Gruppierung, die eine Vereinigung nach Buchstabe a unterstützt, angehören oder

c)
eine Gruppierung nach Buchstabe b willentlich in Kenntnis der den Terrorismus unterstützenden Aktivität der Gruppierung unterstützen,

2.
Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeiten, insbesondere durch Befürworten solcher Gewaltanwendungen, vorsätzlich hervorrufen, oder

3.
a)
Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen oder Unternehmen,

b)
Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post,

bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass sie im Zusammenhang mit einer Person nach Nummer 1 oder Nummer 2 stehen und durch sie Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus gewonnen werden können,

und die Kenntnis der Daten für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. 2Satz 1 gilt nur für Daten, die die beteiligten Behörden nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften automatisiert verarbeiten dürfen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze G. v. 18. Dezember 2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48 m.W.v. 1. Januar 2015

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 2 ATDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
vom 18.12.2014 BGBl. I S. 2318

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 ATDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ATDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ATDG Zu speichernde Datenarten (vom 26.11.2019)
... werden, soweit vorhanden, folgende Datenarten gespeichert: 1. zu Personen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 a) der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, ... körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach § 2 und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung ... Fahr- und Flugerlaubnisse, nn) besuchte Orte oder Gebiete, an oder in denen sich in § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannte Personen treffen, oo) Kontaktpersonen zu den jeweiligen Personen nach § ... und 2 genannte Personen treffen, oo) Kontaktpersonen zu den jeweiligen Personen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 , pp) die Bezeichnung der konkreten Vereinigung oder Gruppierung nach § 2 Satz 1 ... a oder Nr. 2, pp) die Bezeichnung der konkreten Vereinigung oder Gruppierung nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b , qq) der Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das die Speicherung der ... ss) von der Person betriebene oder maßgeblich zum Zweck ihrer Aktivitäten nach § 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genutzte Internetseiten, 2. Angaben zur Identifizierung der in § 2 Satz 1 Nummer 3 ... 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genutzte Internetseiten, 2. Angaben zur Identifizierung der in § 2 Satz 1 Nummer 3 genannten Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen, Unternehmen, Sachen, Bankverbindungen, ... oo sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen ...
§ 4 ATDG Beschränkte und verdeckte Speicherung (vom 02.04.2021)
... ganz oder teilweise absehen (beschränkte Speicherung) oder alle jeweiligen Daten zu in § 2 genannten Personen, Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen, Unternehmen, Sachen, ... Regelungen erlangt wurden, sind verdeckt zu speichern. Sofern zu einer Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 sowohl Daten nach Satz 1 als auch andere Daten zu ... Sofern zu einer Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 sowohl Daten nach Satz 1 als auch andere Daten zu speichern sind, müssen nur die Daten nach ...
§ 5 ATDG Zugriff auf die Daten (vom 26.11.2019)
... Telekommunikationsendgeräten, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post nach § 2 Satz 1 Nummer 3 auf die dazu gespeicherten Daten, und 2. auf die Daten nach § 3 Abs. 1 Nr. 3. ...
§ 6 ATDG Weitere Verwendung der Daten (vom 01.01.2015)
... nur zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person oder der gesuchten Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 zuzuordnen ist, für ein Ersuchen um Übermittlung von Erkenntnissen zur ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
B. v. 08.01.2016 BGBl. I S. 48
Berichtigung ATDGuaÄndGBer
... zu berichtigen: 1. In Artikel 1 Nummer 4 sind die Wörter „Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter ... die Wörter „Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder ... einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3" zu ersetzen.  ... die Wörter „Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3" zu ersetzen. 2. In Artikel 2 Nummer 4 sind die Wörter ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1215/07 - (zum Antiterrordateigesetz)
B. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1270
Entscheidung BVerfGE20130424
... folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. a) § 1 Absatz 2 und § 2 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von ... Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. b) § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b hinsichtlich des Unterstützens einer unterstützenden ... Buchstabe b hinsichtlich des Unterstützens einer unterstützenden Gruppierung und § 2 Satz 1 Nummer 2 des Antiterrordateigesetzes hinsichtlich des Merkmals ... Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. e) § 2 Satz 1 Nummer 2 und § 10 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes sind im Übrigen nach ... nach Maßgabe der Gründe verfassungskonform auszulegen. 2. § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 3, § 3 Absatz 1 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und 2 sowie § 6 Absatz ... nur zulässig ist, sofern der Zugriff auf die Daten von Kontaktpersonen (§ 2 Satz 1 Nummer 3 des Antiterrordateigesetzes) und auf Daten, die aus Eingriffen in das ...

Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Artikel 1 ATDGuaÄndG Änderung des Antiterrordateigesetzes (vom 01.01.2015)
... der Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden angemessen ist." 2. § 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... aa) Nach den Wörtern „zu Personen" werden die Wörter „nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2" eingefügt. bb) In Buchstabe a werden die Wörter ... 2" eingefügt. bb) In Buchstabe a werden die Wörter „nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3:" gestrichen. cc) Buchstabe b wird wie folgt ... Buchstabe b wird wie folgt geändert: aaa) Die Wörter „nach § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie zu Kontaktpersonen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür ... Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie von der Planung oder Begehung einer in § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a genannten Straftat oder der Ausübung, Unterstützung oder ... Ausübung, Unterstützung oder Vorbereitung von rechtswidriger Gewalt im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 Kenntnis haben," werden gestrichen. bbb) Die Wörter ... ersetzt. ccc) In Doppelbuchstabe oo werden die Wörter „nach § 2 Satz 1 Nr. 3" gestrichen. ddd) In Doppelbuchstabe qq wird das Wort ... von der Person betriebene oder maßgeblich zum Zweck ihrer Aktivitäten nach § 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 genutzte Internetseiten,". b) In Absatz 1 Nummer 2 ... genutzte Internetseiten,". b) In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt.  ... 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... oo sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in ... Regelungen erlangt wurden, sind verdeckt zu speichern. Sofern zu einer Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 sowohl Daten nach Satz 1 als ... Sofern zu einer Person nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 oder einer Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 sowohl Daten nach Satz 1 als auch andere Daten zu speichern sind, müssen nur ... folgt geändert: a) In Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt.  ... Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. b) Die folgenden Sätze werden angefügt: ... 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt, wird nach ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 2 Satz 1 Nummer 3" ersetzt, wird nach den Wörtern „zuzuordnen ist," das Wort ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed