Artikel 24 - 2. Justizmodernisierungsgesetz (2. JustizModG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Geltung ab 31.12.2006, abweichend siehe Artikel 28
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Artikel 24 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten


Artikel 24 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 OWiG § 107, mWv. 31. Dezember 2006 § 107, § 129

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466), wird wie folgt geändert:

1.
§ 107 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro;".

bb)
Nummer 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Rücksendung" durch die Wörter „der Rücksendung durch Behörden" ersetzt.

2.
In § 129 wird die Angabe „§§ 126 bis 128" durch die Angabe „§§ 124, 126 bis 128" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 24 2. Justizmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 2. JustizModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. JustizModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 2. JustizModG Inkrafttreten (vom 18.12.2007)
... Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe x, Artikel 17 Nr. 8, 10, 11 und 13, Artikel 18 Nr. 3 und Artikel 24 Nr. 1 Buchstabe a treten am 1. Januar 2008 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG)
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1786
Artikel 2 41. StrÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, werden die ...


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