Anlage 1 - Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (ZuckPräm2007V k.a.Abk.)

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Aufteilung des ersten Erhöhungsbetrags auf die Regionen


Anlage 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg38.657.198,97
Bayern112.573.768,21
Brandenburg und Berlin 20.287.005,43
Hessen18.863.381,60
Mecklenburg-Vorpommern25.342.157,51
Niedersachsen und Bremen 99.304.651,52
Nordrhein-Westfalen56.151.159,56
Rheinland-Pfalz20.993.350,01
Saarland1.063.489,34
Sachsen23.768.020,57
Sachsen-Anhalt29.991.304,35
Schleswig-Holstein und Hamburg 31.973.165,14
Thüringen15.211.627,79



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz V. v. 17. Dezember 2007 BGBl. I S. 3039 m.W.v. 23. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Die alle zeigt Aufstellung nachfolgende Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
vom 17.12.2007 BGBl. I S. 3039

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ZuckPräm2007V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckPräm2007V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZuckPräm2007V Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen (vom 14.12.2012)
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt. (2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
Artikel 1 1. ZuckPrämVÄndV
... Wortlaut wird Absatz 1; in ihm wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1 " ersetzt. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der ... 2. In der Anlage wird die Angabe „Anlage (zu § 1)" durch die Angabe „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt:  ...


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