Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 -
1 BvL 5/03 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§
27a Absatz 1 Nummer 3 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist mit dem
Grundgesetz vereinbar, soweit die Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Abs. 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.