Artikel 4 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (7. BVFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Personenstandsrechtsreformgesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 24. Mai 2007 PStRG Artikel 5

Artikel 5 des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

 
„(1a) Artikel 2 Abs. 15 Buchstabe b tritt am Tag nach der Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft."



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