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Anlage 2 - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 944 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Geltung ab 02.06.2007; FNA: 96-14-1 Luftverkehr
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Anlage 2 (zu § 5 Nummer 3) Stundensätze der Bundesländer zur Abrechnung von Zeitgebühren in Euro



Bundeslandeinfacher Dienst
bzw. vergleichbarer
einfacher Dienst
mittlerer Dienst bzw.
vergleichbarer
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
bzw. vergleichbarer
gehobener Dienst
höherer Dienst
bzw. vergleichbarer
höherer Dienst
Baden-Württemberg-57,7370,1087,62
Bayern41,4146,3957,4378,47
Berlin-62,7976,6893,66
Brandenburg39,2049,9862,7279,38
Bremen-50,9670,5685,26
Hamburg42,2449,4963,4177,03
Hessen-54,8869,5884,28
Mecklenburg-Vorpommern54,3961,2574,9798,49
Niedersachsen45,0855,8668,6086,24
Nordrhein-Westfalen43,1259,7868,6082,32
Rheinland-Pfalz 55,9764,9074,67101,25
Saarland44,3951,3563,8080,65
Sachsen43,7254,6466,0190,54
Sachsen-Anhalt33,3245,0855,8669,58
Schleswig-Holstein44,1049,9861,7480,36
Thüringen-50,9662,7276,44






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 LuftSiGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2024 (22.02.2024)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
vom 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 LuftSiGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LuftSiGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LuftSiGebV Zeitgebühr (vom 01.02.2024)
... 3. für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten der Bundesländer die in der Anlage 2 dieser Verordnung bestimmten pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
... 3. für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten der Bundesländer die in der Anlage 2 dieser Verordnung bestimmten pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in ... 7. § 7 wird aufgehoben. 8. Die Anlage wird durch folgende Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis  ... anderer Behörden und Dritter.   Anlage 2 (zu § 5 Nummer 3) Stundensätze der Bundesländer zur Abrechnung von ...