Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin (BrauMälzAusbVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.06.2007 BGBl. I S. 1202 (Nr. 28); Geltung ab 30.06.2007

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juni 2007 BrauMälzAusbV Anlage

Die Spalte 4 der laufenden Nummer 5 des Abschnitts B der Anlage (zu § 3) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin vom 22. Februar 2007 (BGBl. I S. 186) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der linken Halbspalte zu den Buchstaben e bis j ist die Angabe „8" zu streichen.

2.
In der rechten Halbspalte zu den Buchstaben e bis j ist die Angabe „8" einzufügen.



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