Anlage 11 (zu § 37 Abs. 1) Bestandsregister
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 37 ViehVerkV Bestandsregister (vom 01.05.2008) ... der in seinem Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen enthalten sowie dem Muster der Anlage 11 Teil A, B und D entsprechen. Vom 1. Januar 2010 an muss das Bestandsregister die Angaben nach ... B Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 enthalten sowie dem Muster der Anlage 11 entsprechen. (2) § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198
Artikel 1 1. ViehVerkVÄndV ... 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen". 15. In Anlage 11 wird a) in Abschnitt C aa) an die Überschrift eine hochgestellte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7789/a150733.htm