Wird bei Anwendung des §
6 Absatz 1 Satz 2 eine Überprüfung der Anforderungen nach §
6 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829: 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - folgende Werte nicht überschreiten:
- -
- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und
- -
- bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1.
Abweichend von Satz 1 darf bei Wohngebäuden, deren Jahres-Primärenergiebedarf nach Anlage
1 Nummer 2.1.1 berechnet wird und deren Luftvolumen 1.500 m³ übersteigt, sowie bei Nichtwohngebäuden, deren Luftvolumen aller konditionierten Zonen nach DIN V 18599-1: 2011-12 insgesamt 1.500 m³ übersteigt, der nach DIN EN 13829: 2001-02 mit dem dort beschriebenen Verfahren B bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes - folgende Werte nicht überschreiten:
- -
- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m·h-1 und
- -
- bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5 m·h-1.
Wird bei Berechnungen nach Anlage
2 Nummer 2 die Dichtheit nach Kategorie I lediglich für bestimmte Zonen berücksichtigt oder ergeben sich für einzelne Zonen des Gebäudes aus den Sätzen 1 und 2 unterschiedliche Anforderungen, so können die Sätze 1 und 2 auf diese Zonen getrennt angewandt werden.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *) ... wird wie folgt gefasst: „§ 30 aufgehoben". h) Nach Anlage 4 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 4a Anforderungen an die ... Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind." 7. § 7 wird wie folgt geändert: ... nur zulässig, wenn a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anlage 4 Nr. 2 nachgewiesen wird und b) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel § ... V 4108-6 Berichtigung 1 2004-03. i) Nummer 9 wird gestrichen. 31. In Anlage 4 werden in Nummer 2 nach dem Wort „Wird" die Wörter „bei Anwendung des § ... h-1 " durch die Angabe „3,0 h-1 " ersetzt. 32. Nach Anlage 4 wird folgende Anlage 4a eingefügt: „Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2) ...
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951