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Anlage 8 - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs



Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs 2014 (BGBl. I 2013 S. 3987)






 

Frühere Fassungen von Anlage 8 EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954
aktuellvor 01.10.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 EnEV Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (vom 01.05.2014)
... Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann der Aushang auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden. (4) Der Eigentümer eines Gebäudes, in ...
§ 17 EnEV Grundsätze des Energieausweises (vom 01.05.2014)
... Modernisierungsempfehlungen müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als ...
§ 18 EnEV Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs (vom 01.05.2014)
... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ist. In den Fällen des § 3 Absatz 5 Satz 3 sind die Kennwerte zu ... anzugeben, soweit ihre Angabe für Energiebedarfswerte in den Mustern der Anlagen 6 bis 8 vorgesehen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... der Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist." 34. Die Anlagen 6 bis 10 werden wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis ... 3] Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... Energieausweises nach dem Muster der Anlage 7 kann der Aushang auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden. (4) Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich ... Modernisierungsempfehlungen müssen nach Inhalt und Aufbau den Mustern in den Anlagen 6 bis 9 entsprechen und mindestens die dort für die jeweilige Ausweisart geforderten, nicht als ... sich in beheizten Räumen befinden" eingefügt. 32. Die Anlagen 6 bis 9 werden wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis ... Energieausweis Nichtwohngebäude 2014 Seite 5 (BGBl. I 2013 S. 3986)] Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs  ...