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Anlage 10 - Energieeinsparverordnung (EnEV)

V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519 (Nr. 34); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.10.2007 ; FNA: 754-4-10 Energieversorgung
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Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen



Die Energieeffizienzklassen ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.

Energieeffizienz-
klasse
Endenergie
[kWh/(m²•a)]
A+< 30
A< 50
B< 75
C< 100
D< 130
E< 160
F< 200
G< 250
H> 250






 

Frühere Fassungen von Anlage 10 EnEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
vom 29.04.2009 BGBl. I S. 954
aktuellvor 01.10.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 10 EnEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 EnEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 EnEV Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller (vom 27.06.2020)
... ist, darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt. Das ... ist, darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt. Absatz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Artikel 1 EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung *)
... Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist." 34. Die Anlagen 6 bis 10 werden wie folgt gefasst: „Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis ... Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs] Anlage 10 (zu § 20) Muster Modernisierungsempfehlungen  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... an die Dichtheit des gesamten Gebäudes". f) Die Angabe zu Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Einteilung in ... f) Die Angabe zu Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen". 2. § 1 wird wie folgt ... darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt. Das ... darf diese freiwillig angegeben werden, wobei sich die Klasseneinteilung gemäß Anlage 10 aus dem Endenergiebedarf oder dem Endenergieverbrauch des Gebäudes ergibt. Absatz 2 Satz 5 ... auf der Grundlage des Energieverbrauchs 2014 (BGBl. I 2013 S. 3988)] ". 33. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen ... 2013 S. 3988)] ". 33. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklassen ergeben sich ...