interne Verweise§ 27 EnEV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2015) ... nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt, 6. entgegen § 16a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, nicht sicherstellt, dass in der ...
§ 29 EnEV Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller (vom 27.06.2020) ... gelten als Energieausweise im Sinne des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 sowie des § 16a ; sie sind ab dem Tag der Ausstellung zehn Jahre gültig. Satz 1 ist entsprechend ... Zwecke des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 verwendet werden. (2) § 16a ist auf Energieausweise, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt ... worden sind, mit den folgenden Maßgaben anzuwenden. Als Pflichtangabe nach § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist in Immobilienanzeigen anzugeben: 1. bei Energiebedarfsausweisen für ... in Immobilienanzeigen im Bundesanzeiger gemeinsam bekannt machen. (3) § 16a ist auf Energieausweise nach Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 mit folgenden Maßgaben ... 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 mit folgenden Maßgaben anzuwenden. Als Pflichtangaben nach § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sind in Immobilienanzeigen anzugeben: 1. bei Energiebedarfsausweisen für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung ... b) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen". c) Die Angabe zu § 26b wird durch die ... „die Absätze 2 bis 4" ersetzt. 14. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (1) ... 14. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 ... oder nicht rechtzeitig übergibt, 6. entgegen § 16a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, nicht sicherstellt, dass in der ... als Energieausweise im Sinne des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 sowie des § 16a ; sie sind ab dem Tag der Ausstellung zehn Jahre gültig. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden ... Zwecke des § 16 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 bis 4 verwendet werden. (2) § 16a ist auf Energieausweise, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt ... worden sind, mit den folgenden Maßgaben anzuwenden. Als Pflichtangabe nach § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist in Immobilienanzeigen anzugeben: 1. bei ... den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen im Bundesanzeiger bekannt machen. (3) § 16a ist auf Energieausweise nach Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 mit folgenden Maßgaben ... 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 mit folgenden Maßgaben anzuwenden. Als Pflichtangaben nach § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 sind in Immobilienanzeigen anzugeben: 1. bei ...
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