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Anlage 3 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu § 6) Traditionelle Lebensmittel


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

LebensmittelAnforderungen
des Anhangs II der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Räume, Geräte
und Ausrüstungen
Milcherzeugnisse Kapitel II Nr. 1 Räume mit
a) gemauerten Bodenflächen,
Wandflächen oder Decken,
b) mit Bodenflächen, Wandflächen
oder Decken aus offenporigem
Naturstein,
c) mit Bodenflächen aus anderen
natürlichen Materialien,
in denen die Lebensmittel
reifen oder geräuchert werden,
Höhlen oder Felsenkeller, in
denen die Lebensmittel reifen
Kapitel V Nr. 1 a) Kessel aus Kupfer,
b) Arbeitsgeräte aus Holz,
c) Gewebe aus Naturfasern
oder sonstigen Materialien
pflanzlicher Herkunft,
die zur Herstellung, Lagerung
oder Verpackung der Erzeugnisse
verwendet werden
Im Naturreifeverfahren hergestellte
Rohwürste
Kapitel II Nr. 1 Räume mit
a) gemauerten Bodenflächen,
Wandflächen oder Decken,
b) mit Bodenflächen, Wandflächen
oder Decken aus offenporigem
Naturstein,
c) mit Bodenflächen aus anderen
natürlichen Materialien,
in denen die Erzeugnisse reifen
oder geräuchert werden
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und
Kapitel V Nr. 1
Spieße und Stellagen aus Holz, an
denen die Erzeugnisse während der
Reifung oder Räucherung aufge-
hängt werden
Rohe Pökelfleischerzeugnisse Kapitel II Nr. 1 Räume, Kammern oder Türme mit
a) gemauerten Bodenflächen,
Wandflächen oder Decken,
b) mit Bodenflächen oder
Wandflächen aus offenporigem
Naturstein,
c) mit Decken aus Naturstein oder
anderen natürlichen Materialien,
in denen die Erzeugnisse reifen
oder geräuchert werden
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und
Kapitel V Nr. 1
Spieße und Stellagen aus Holz, an
denen die Erzeugnisse während der
Reifung oder Räucherung aufge-
hängt werden
Latwerge und Süßwaren Kapitel V Nr. 1 Kessel aus Kupfer, die zur Herstel-
lung der Erzeugnisse verwendet
werden
Fruchtaufstriche, Süßwaren, Suppen
und Eintöpfe
Kapitel V Nr. 1 Geräte aus Holz, die zur Herstellung
der Erzeugnisse verwendet werden
Obst und Gemüse in Essig- oder
Essig-Zuckerlösung, Gemüse in
milchsaurer Gärung, Essig
Kapitel V Nr. 1 Fässer und Töpfe aus Holz oder
Steingut, die zur Herstellung der
Erzeugnisse verwendet werden
Brot und Backwaren Kapitel V Nr. 1 Geräte und Ausrüstungen aus Holz,
Eisen oder offenporigem Stein, die
zur Herstellung der Erzeugnisse ver-
wendet werden




 

Zitierungen von Anlage 3 LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 LMHV Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel
... Lebensmittelunternehmer, die ein in Anlage 3 Spalte 1 genanntes Lebensmittel herstellen, gelten die in Anlage 3 Spalte 2 jeweils bezeichneten ... die ein in Anlage 3 Spalte 1 genanntes Lebensmittel herstellen, gelten die in Anlage 3 Spalte 2 jeweils bezeichneten Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht ... Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht hinsichtlich der in Anlage 3 Spalte 3 jeweils bezeichneten Räume oder Geräte und Ausrüstungen.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 1 1. EULMRDVÄndV Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
... Spalte 3 jeweils bezeichneten Anforderungen erfüllt werden." 2. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen ...