§ 12a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 1 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ... Wildmarke gekennzeichnet ist." 4. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem ... 4. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild (1) Im ... 1 wird nach Nummer 5 folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. entgegen § 12a Absatz 2 Fleisch von Schalenwild abgibt,". b) Absatz 2 wird wie folgt ...
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