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Zitierungen von § 48 Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 GeflPestV Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
... 18 bis 33 sowie § 35 und im Falle der Nummer 2 die Maßregeln nach den §§ 46 bis 51 Anwendung.  ...
§ 49 GeflPestV Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung (vom 23.10.2018)
... Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 genehmigen für das Verbringen von 1. Säugetieren, die nicht mit im Bestand ... 52 Absatz 1 mit Vögeln wiederbelegt werden darf. (2) Abweichend von § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 kann die zuständige Behörde die Durchführung von Geflügelausstellungen, ...
§ 64 GeflPestV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.10.2018)
... § 7 Absatz 3 Satz 1, § 21 Absatz 5, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 3 oder § 48 Absatz 4 Satz 2 , oder entgegen § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht ... 22 Absatz 1 Satz 2, § 32a Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 Nummer 2 oder § 48 Absatz 5 , nach § 35 Absatz 1 oder 2 Nummer 1 oder 2, § 36 Absatz 1, § 42 Satz 1, auch in ... auch in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 30 Absatz 2a, § 48 Absatz 4 Satz 2 oder § 56 Absatz 6, nach § 15 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 ... 2 Nummer 3, oder entgegen § 21 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 30 Absatz 2a, § 48 Absatz 4 Satz 2 oder § 56 Absatz 6, einen dort genannten Vogel nicht richtig hält, 23. ... 21 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1, § 27 Absatz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2, § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 4 einen Vogel, ein Säugetier, ein ... einen Geflügelbestand oder eine sonstige Vogelhaltung wiederbelegt, 36. entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 oder § 56 Absatz 4 Satz 1 einen Stall oder einen sonstigen Standort betritt, 37. ... 56 Absatz 4 Satz 1 einen Stall oder einen sonstigen Standort betritt, 37. entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 Schutzkleidung nicht oder nicht rechtzeitig ablegt, nicht oder nicht rechtzeitig reinigt oder ...
Anlage 1 GeflPestV (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen (vom 03.07.2016)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 13.10.2018 BGBl. I S. 1655
Artikel 1 3. GeflPestVÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... 2006/437/EG genannten Untersuchungsabstand durchgeführt werden." 28. § 48 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 22 Absatz 1 Satz 2, § 32a Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 Nummer 2 oder § 48 Absatz 5 , nach § 35 Absatz 1 oder 2 Nummer 1 oder 2, § 36 Absatz 1, § 42 Satz 1, auch in ... auch in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 30 Absatz 2a, § 48 Absatz 4 Satz 2 oder § 56 Absatz 6, nach" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 21 ... Die Wörter „§ 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 30 Absatz 2a, § 48 Absatz 4 Satz 2 oder § 56 Absatz 6, nach" werden gestrichen. cc) Die Angabe „§ ...

Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1207
Artikel 1 1. GeflPestVÄndV
... zuständigen Behörde durchgeführt wird." 16. § 48 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz ... wie folgt geändert: aa) Im einleitenden Satzteil wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 1" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ... Satzteil wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 1" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ... (EG) Nr. 1069/2009" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7" ersetzt. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7" ersetzt. 18. § 52 Absatz 2 wird wie folgt ... Absatz 6 Satz 2" eingefügt. cc) In Nummer 10 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. ... In Nummer 10 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. dd) In Nummer 11 wird die Angabe ... Wörtern „auch in Verbindung mit § 27 Abs. 3" die Angabe „oder § 48 Absatz 4 Satz 2" eingefügt. ii) Nummer 19 wird aufgehoben. jj) ... 56 Absatz 6," eingefügt. mm) In Nummer 30 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 1" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ... In Nummer 30 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 1" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. nn) In Nummer 36 wird die Angabe ... 4 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. nn) In Nummer 36 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 3" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. ... In Nummer 36 wird die Angabe „§ 48 Abs. 4 Nr. 3" durch die Angabe „§ 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. 25. In Anlage 2 wird die Bezugsangabe wie folgt ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 29 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
... 7 Absatz 3 Satz 1, § 21 Absatz 5, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 3 oder § 48 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Anzeige nicht, nicht ... 1 Satz 2, § 32a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 Nummer 2 oder § 48 Absatz 5, § 35 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2, jeweils auch in Verbindung mit ... 6 Satz 1 Nummer 1, § 27 Absatz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2, § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 4 einen Vogel, ein ... Geflügelbestand oder eine sonstige Vogelhaltung wiederbelegt, 36. entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 oder § 56 Absatz 4 Satz 1 einen Stall oder einen sonstigen Standort ... Absatz 4 Satz 1 einen Stall oder einen sonstigen Standort betritt, 37. entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 Schutzkleidung nicht oder nicht rechtzeitig ablegt, nicht oder nicht ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1564
Artikel 1 2. GeflPestVÄndV
... über die durchgeführte Schlachtung unterrichtet und". 18. § 48 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Absatz 2 und 5 gilt ... aa) Nach der Angabe „§ 30 Absatz 2a" werden die Wörter „, § 48 Absatz 4 Satz 2" eingefügt. bb) Nach der Angabe „§ 28," ... Nummer 22 werden nach der Angabe „§ 30 Absatz 2a" die Wörter „, § 48 Absatz 4 Satz 2" eingefügt. 24. Anlage 1 Nummer 1 bis 4 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3939
Artikel 1 2. TierSeuchRÄndV Änderung der Geflügelpest-Verordnung
...  2. des § 32a Schutzmaßregeln anordnen." 4. Dem § 48 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt: „(5) § 32a gilt ... „§ 32a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 Nummer 2 oder § 48 Absatz 5," ...