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Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (EGVIG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 1 §§ 1 bis 5 und Artikel 3 Nr. 1, 3 und 4 am 1. Mai 2008 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. November 2007.

 
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