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Artikel 3 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (EGVIG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Weingesetzes


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. November 2007 WeinG § 31, mWv. 1. Mai 2008 § 52a (neu)

Das Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 753), wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Nach der § 52 betreffenden Zeile werden folgende Angaben eingefügt:

„10. Abschnitt Verbraucherinformation

§ 52a Verbraucherinformation".

b)
Die den bisherigen 10. Abschnitt betreffende Zeile wird wie folgt gefasst:

„11. Abschnitt Schlussbestimmungen".

2.
In § 31 Abs. 7 wird die Angabe „§ 39 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 bis 5, 7 und 8, soweit dieser sich auf Anordnungen zur Durchsetzung der Pflicht des Lebensmittelunternehmers bezieht, und Nr. 9, Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 7" durch die Angabe „§ 39 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 Nr. 1 bis 5, 7 und 8, soweit dieser sich auf Anordnungen zur Durchsetzung der Pflicht des Lebensmittelunternehmers bezieht, und Nr. 9, Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 7, §§ 40, 42 Abs. 5" ersetzt.

3.
Nach § 52 wird folgender neuer 10. Abschnitt eingefügt:

„10. Abschnitt Verbraucherinformation

§ 52a Verbraucherinformation

Für die Verbraucherinformation gilt das Verbraucherinformationsgesetz entsprechend."

4.
Der bisherige 10. Abschnitt wird der neue 11. Abschnitt.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EGVIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGVIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 EGVIG Inkrafttreten
...  (2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 1 §§ 1 bis 5 und Artikel 3 Nr. 1, 3 und 4 am 1. Mai 2008 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Weingesetzes
B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66
Bekanntmachung WeinGNB
...  8. den teils am 10. November 2007, teils am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558), 9. den am 24. Januar 2009 in Kraft ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 19.01.2009 BGBl. I S. 63
Artikel 1 4. WeinGÄndG
... Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558), wird wie folgt geändert: 1. ...