Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Zinsinformationsverordnung (2. ZIVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 45e Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) eingefügt und durch Artikel 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/98/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Steuerwesens anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. EU Nr. L 363 S. 129).



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