Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zinsinformationsverordnung (2. ZIVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. November 2007 ZIV § 16a, Anlage

Die Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 (BGBl. I S. 128, 2005 I S. 1695), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 28 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert:

1.
§ 16a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden vor dem Wort „Guernsey" die Wörter „den Britischen Jungferninseln" sowie anschließend ein Komma eingefügt.

b)
In Satz 2 wird das Komma nach dem Wort „Anguilla" durch das Wort „sowie" ersetzt und werden die Wörter „Britischen Jungferninseln und den" gestrichen.

2.
Die Anlage (zu § 15) wird wie folgt geändert:

a)
Nach den Angaben zu Belgien werden folgende Angaben eingefügt:

„Bulgarien

Общините (Städte und Gemeinden)

Социалноосигурителни фондове (Sozialversicherungsfonds)".

b)
Nach den Angaben zu Portugal werden folgende Angaben eingefügt:

„Rumänien autorităţile administraţiei publice locale (lokale Behörden der öffentlichen Verwaltung)".

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zinsinformationsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. ZIVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ZIVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 2 3. StRVÄndV Änderung der Zinsinformationsverordnung
... vom 26. Januar 2004 (BGBl. I S. 128; 2005 I S. 1695), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2562) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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