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§ 33 - Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2590 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Geltung ab 01.12.2007, abweichend siehe § 35; FNA: 700-6 Wirtschaftsverwaltung
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§ 33 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes


§ 33 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2007 SÜG § 1, § 3, § 24

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 5 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 2 werden nach Nummer 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:

„4. nach anderen Vorschriften einer Sicherheitsüberprüfung unterliegt, soweit auf dieses Gesetz verwiesen wird."

2.
In § 3 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „nach § 3 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4" ersetzt.

3.
In § 24 wird der Satzteil „mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 1 Abs. 4 bei einer nichtöffentlichen Stelle betraut werden sollen" durch den Satzteil „von einer nichtöffentlichen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 oder Abs. 4 betraut werden sollen" ersetzt.



 

Zitierungen von § 33 SatDSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 SatDSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
Artikel 6 BPolGuaÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch § 33 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, wird das Wort ...