Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
(101-2)
Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm