Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung
(4137-1)
Das Gesetz über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4137-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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