| VVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2026 geltenden Fassung | VVG n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2026 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 16.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 14 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Vertragstypische Pflichten § 1a Vertriebstätigkeit des Versicherers § 2 Rückwärtsversicherung § 3 Versicherungsschein § 4 Versicherungsschein auf den Inhaber § 5 Abweichender Versicherungsschein § 6 Beratung des Versicherungsnehmers § 6a Einzelheiten der Auskunftserteilung § 7 Information des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung § 7a Querverkäufe § 7b Information bei Versicherungsanlageprodukten § 7c Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht § 7d (aufgehoben) § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung § 9 Rechtsfolgen des Widerrufs § 10 Beginn und Ende der Versicherung § 11 Verlängerung, Kündigung § 12 Versicherungsperiode § 13 Änderung von Anschrift und Name § 14 Fälligkeit der Geldleistung § 15 Hemmung der Verjährung § 16 Insolvenz des Versicherers § 17 Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen § 18 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten § 19 Anzeigepflicht § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers § 22 Arglistige Täuschung § 23 Gefahrerhöhung § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung § 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung § 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung § 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit § 29 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit § 30 Anzeige des Versicherungsfalles § 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers § 32 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 3 Prämie § 33 Fälligkeit § 34 Zahlung durch Dritte § 35 Aufrechnung durch den Versicherer § 36 Leistungsort § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung § 41 Herabsetzung der Prämie § 42 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 4 Versicherung für fremde Rechnung § 43 Begriffsbestimmung § 44 Rechte des Versicherten § 45 Rechte des Versicherungsnehmers § 46 Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem § 47 Kenntnis und Verhalten des Versicherten § 48 Versicherung für Rechnung wen es angeht" Abschnitt 5 Vorläufige Deckung § 49 Inhalt des Vertrags § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags § 51 Prämienzahlung § 52 Beendigung des Vertrags Abschnitt 6 Laufende Versicherung § 53 Anmeldepflicht § 54 Verletzung der Anmeldepflicht § 55 Einzelpolice § 56 Verletzung der Anzeigepflicht § 57 Gefahränderung § 58 Obliegenheitsverletzung Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten § 59 Begriffsbestimmungen § 60 Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers § 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers § 62 Zeitpunkt und Form der Information § 63 Schadensersatzpflicht § 64 Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers § 65 Großrisiken § 66 Sonstige Ausnahmen § 67 Abweichende Vereinbarungen § 68 Versicherungsberater Unterabschnitt 2 Vertretungsmacht § 69 Gesetzliche Vollmacht § 70 Kenntnis des Versicherungsvertreters § 71 Abschlussvollmacht § 72 Beschränkung der Vertretungsmacht § 73 Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler Kapitel 2 Schadensversicherung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 74 Überversicherung § 75 Unterversicherung § 76 Taxe § 77 Mehrere Versicherer § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung § 80 Fehlendes versichertes Interesse § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 82 Abwendung und Minderung des Schadens § 83 Aufwendungsersatz § 84 Sachverständigenverfahren § 85 Schadensermittlungskosten § 86 Übergang von Ersatzansprüchen § 87 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Sachversicherung § 88 Versicherungswert § 89 Versicherung für Inbegriff von Sachen § 90 Erweiterter Aufwendungsersatz § 91 Verzinsung der Entschädigung § 92 Kündigung nach Versicherungsfall § 93 Wiederherstellungsklausel § 94 Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern § 95 Veräußerung der versicherten Sache § 96 Kündigung nach Veräußerung § 97 Anzeige der Veräußerung § 98 Schutz des Erwerbers § 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts Teil 2 Einzelne Versicherungszweige Kapitel 1 Haftpflichtversicherung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 100 Leistung des Versicherers § 101 Kosten des Rechtsschutzes § 102 Betriebshaftpflichtversicherung § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 104 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers § 105 Anerkenntnis des Versicherungsnehmers § 106 Fälligkeit der Versicherungsleistung § 107 Rentenanspruch § 108 Verfügung über den Freistellungsanspruch § 109 Mehrere Geschädigte § 110 Insolvenz des Versicherungsnehmers § 111 Kündigung nach Versicherungsfall § 112 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt 2 Pflichtversicherung § 113 Pflichtversicherung § 114 Umfang des Versicherungsschutzes § 115 Direktanspruch § 116 Gesamtschuldner § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten § 118 Rangfolge mehrerer Ansprüche § 119 Obliegenheiten des Dritten § 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten § 121 Aufrechnung gegenüber Dritten § 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache § 123 Rückgriff bei mehreren Versicherten § 124 Rechtskrafterstreckung Kapitel 2 Rechtsschutzversicherung § 125 Leistung des Versicherers § 126 Schadensabwicklungsunternehmen § 127 Freie Anwaltswahl § 128 Gutachterverfahren § 129 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 3 Transportversicherung § 130 Umfang der Gefahrtragung § 131 Verletzung der Anzeigepflicht § 132 Gefahränderung § 133 Vertragswidrige Beförderung § 134 Ungeeignete Beförderungsmittel § 135 Aufwendungsersatz § 136 Versicherungswert § 137 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 138 Haftungsausschluss bei Schiffen § 139 Veräußerung der versicherten Sache oder Güter § 140 Veräußerung des versicherten Schiffes § 141 Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme Kapitel 4 Gebäudefeuerversicherung § 142 Anzeigen an Hypothekengläubiger § 143 Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern § 144 Kündigung des Versicherungsnehmers § 145 Übergang der Hypothek § 146 Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers § 147 Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers § 148 Andere Grundpfandrechte § 149 Eigentümergrundpfandrechte Kapitel 5 Lebensversicherung § 150 Versicherte Person § 151 Ärztliche Untersuchung § 152 Widerruf des Versicherungsnehmers § 153 Überschussbeteiligung § 154 Modellrechnung § 155 Standmitteilung § 156 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person § 157 Unrichtige Altersangabe § 158 Gefahränderung § 159 Bezugsberechtigung § 160 Auslegung der Bezugsberechtigung § 161 Selbsttötung § 162 Tötung durch Leistungsberechtigten § 163 Prämien- und Leistungsänderung § 164 Bedingungsanpassung § 165 Prämienfreie Versicherung § 166 Kündigung des Versicherers § 167 Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes § 168 Kündigung des Versicherungsnehmers § 169 Rückkaufswert § 170 Eintrittsrecht § 171 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 6 Berufsunfähigkeitsversicherung § 172 Leistung des Versicherers § 173 Anerkenntnis § 174 Leistungsfreiheit § 175 Abweichende Vereinbarungen § 176 Anzuwendende Vorschriften § 177 Ähnliche Versicherungsverträge Kapitel 7 Unfallversicherung § 178 Leistung des Versicherers § 179 Versicherte Person § 180 Invalidität § 181 Gefahrerhöhung § 182 Mitwirkende Ursachen § 183 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 184 Abwendung und Minderung des Schadens § 185 Bezugsberechtigung § 186 Hinweispflicht des Versicherers § 187 Anerkenntnis § 188 Neubemessung der Invalidität § 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten § 190 Pflichtversicherung § 191 Abweichende Vereinbarungen Kapitel 8 Krankenversicherung § 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht § 194 Anzuwendende Vorschriften § 195 Versicherungsdauer § 196 Befristung der Krankentagegeldversicherung § 197 Wartezeiten § 198 Kindernachversicherung § 199 Beihilfeempfänger § 200 Bereicherungsverbot § 201 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 202 Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung § 204 Tarifwechsel § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers § 206 Kündigung des Versicherers § 207 Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses § 208 Abweichende Vereinbarungen Teil 3 Schlussvorschriften § 209 Rückversicherung, Seeversicherung § 210 Großrisiken, laufende Versicherung § 210a Elektronische Transportversicherungspolice § 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen | |
| (Text alte Fassung) § 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit | (Text neue Fassung) § 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach einer Beschäftigungszeit ohne Entgelt |
§ 213 Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten § 214 Schlichtungsstelle § 215 Gerichtsstand § 216 Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit Anlage (zu § 8 Absatz 5 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung *) | |
§ 166 Kündigung des Versicherers | |
(1) 1 Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, wandelt sich mit der Kündigung die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung um. 2 Auf die Umwandlung ist § 165 anzuwenden. (2) Im Fall des § 38 Abs. 2 ist der Versicherer zu der Leistung verpflichtet, die er erbringen müsste, wenn sich mit dem Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt hätte. (3) Bei der Bestimmung einer Zahlungsfrist nach § 38 Abs. 1 hat der Versicherer auf die eintretende Umwandlung der Versicherung hinzuweisen. | |
| (4) Bei einer Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen worden ist, hat der Versicherer die versicherte Person über die Bestimmung der Zahlungsfrist nach § 38 Abs. 1 und die eintretende Umwandlung der Versicherung in Textform zu informieren und ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuräumen. | (4) 1 Bei einer Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen worden ist, hat der Versicherer die versicherte Person über die Bestimmung der Zahlungsfrist nach § 38 Absatz 1 und die eintretende Umwandlung der Versicherung in Textform zu informieren und ihr eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuräumen. 2 Er hat auf das Fortsetzungsrecht nach § 212 hinzuweisen, wenn es sich um eine Lebensversicherung im Anwendungsbereich dieser Vorschriften handelt. |
§ 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen | |
| (1) Die §§ 37, 38, 165, 166, 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, nicht anzuwenden auf | (1) Die §§ 37, 38, 165, 166 Absatz 1, 2, 3 und 4 Satz 1 sowie die §§ 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, nicht anzuwenden auf |
1. Versicherungen bei Pensionskassen im Sinn des § 233 Absatz 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 2. Versicherungen, die bei einem Verein genommen werden, der als kleinerer Verein im Sinn des Versicherungsaufsichtsgesetzes anerkannt ist, 3. Lebensversicherungen mit kleineren Beträgen und 4. Unfallversicherungen mit kleineren Beträgen. (2) Auf die in Absatz 1 Nr. 1 genannten Pensionskassen sind ferner nicht anzuwenden 1. die §§ 6 bis 9, 11, 150 Absatz 2 bis 4 und § 152 Absatz 1 bis 4; für die §§ 7 bis 9 und 152 Absatz 1 bis 4 gilt dies nicht für Fernabsatzverträge nach § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 2. § 153, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind; § 153 Abs. 3 Satz 1 ist ferner nicht auf Sterbekassen anzuwenden. (3) Sind für Versicherungen mit kleineren Beträgen im Sinn von Absatz 1 Nr. 3 und 4 abweichende Bestimmungen getroffen, kann deren Wirksamkeit nicht unter Berufung darauf angefochten werden, dass es sich nicht um Versicherungen mit kleineren Beträgen handele. | |
§ 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit | § 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach einer Beschäftigungszeit ohne Entgelt |
Besteht während einer Elternzeit ein Arbeitsverhältnis ohne Entgelt gemäß § 1a Abs. 4 des Betriebsrentengesetzes fort und wird eine vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung wegen Nichtzahlung der während der Elternzeit fälligen Prämien in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der Elternzeit verlangen, dass die Versicherung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird. | (1) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis ohne Entgelt fort und wird eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung nach § 1a Absatz 1 des Betriebsrentengesetzes abgeschlossen hat, wegen Nichtzahlung der während dieser Zeit fälligen Prämien in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung dieser Zeit verlangen, dass die Versicherung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird. (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil der versicherten Person abgewichen werden. |