Zitierungen von § 13f RDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13f RDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2
§ 28 KrZwMG Beziehung zu Kreditnehmern
... von Druck oder Nötigung zu beeinträchtigen. (2) Die §§ 13e und 13f des Rechtsdienstleistungsgesetzes gelten für Kreditkäufer und Kreditdienstleister ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
...  § 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern § 13f Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern § 13g Umgang mit ... 13b und 13c werden aufgehoben. 10. Nach § 13d werden die folgenden §§ 13e bis 13g eingefügt: „§ 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von ... im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. § 13f Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern Beauftragt der ...


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