Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BerPflLwÄndG k.a.Abk.)

G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2936 (Nr. 65); Geltung ab 21.12.2007
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Landwirtschaftsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2007 LwG § 4, § 8

Das Landwirtschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 181 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Satz 1 werden die Wörter „mit dem Ergebnis der Feststellungen des Bundesministeriums (§ 2) bis zum 15. Februar eines jeden Jahres - erstmals bis zum 15. Februar 1956 - " durch die Wörter „alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - " ersetzt.

2.
§ 8 wird gestrichen.

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Artikel 2 Änderung des Tierschutzgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2007 TierSchG § 16e

In § 16e des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) geändert worden ist, werden die Wörter „alle zwei Jahre" durch die Wörter „alle vier Jahre" ersetzt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Dezember 2007.



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