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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker am 22.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 22. Dezember 2011 durch Artikel 19 der BMELVAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der WZuckerBeihV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 22.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 19 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker. |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8012/v174240-2011-12-22.htm