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Artikel 19 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 WZuckerBeihV § 1

(7847-11-4-107)

In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker vom 11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937) werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 19 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Lagerhaltung von Weißzucker vom 11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937), die durch Artikel 19 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, werden jeweils ...