Dritte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (3. PackungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3142 (Nr. 68); Geltung ab 01.01.2008
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) eingefügt und zuletzt durch Artikel 256 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2008 PackungsV Anlage 1, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6

Die Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. November 2006 (BGBl. I S. 2643), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 der Anlage 1 wird die Position „Antidiabetika" wie folgt gefasst:

„Antidiabetika30120200
- DPP-4-Inhibitoren 3060100”.


2.
In der Anlage 1 wird die Position „Lipidsenker" wie folgt gefasst:

„Lipidsenker3050100
- pflanzliche***) 50100200
- Fischöl 100- 300
- Gallensäure bindende Mittel 30100180".


3.
In der Anlage 1 wird die Position „Parkinsonmittel" wie folgt gefasst:

„Parkinsonmittel
- L-Dopa 3060200
- Dopaminagonisten 3060200
- NMDA-Antagonisten 3060100
- MAO-B-Hemmer 3060100
- Anticholinergika3060200
- Budipin 3060200
- COMT - Inhibitoren 3060200".


4.
In der Anlage 1 wird die Position „Psychopharmaka" wie folgt gefasst:

„Psychopharmaka2050100
- Psychoanaleptika 2050-
- Modafinil 2050100
- Methylphenidat/Atomoxetin 2050100
- Tranquillantien 102050
- pflanzliche Psychopharmaka 3060100
- Neuroleptika bei Spätdyskinesie 2050120".


5.
In der Anlage 1 wird die Position „Virustatika" wie folgt gefasst:

„Virustatika2550100
- Ganciclovir180360-
- Ribavirin 84168-
- CCR5-Antagonisten 60-- ".


6.
In der Anlage 4 wird die Position „Antidiabetika" wie folgt gefasst:

„Antidiabetika
Insuline
- Inj.Fl und Pumpen 10 ml 50 ml -
- Patronen/Zylinderampullen für Pens, Fertigpens 7,5 ml 30 ml -
Exenatide
- Fertigpens 1-3”.


7.
In der Anlage 5 wird die Position „Parkinsonmittel" wie folgt gefasst:

„Parkinsonmittel7 St 28 St 90 St".


8.
In der Anlage 6 wird die Position „Insulin zur Inhalation" gestrichen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2007.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed